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Es gibt Themen im Management gefährlicher Chemikalien, mit denen die meisten Menschen buchstäblich keine Berührungspunkte haben. Wenn es darum geht, Mitarbeiter vor gesundheitsgefährdenden Stoffen zu schützen, denken wir oft an Lösungsmittel wie Toluol oder Xylol, die bei der Fahrzeuglackierung verwendet werden, oder an Kalziumoxid, das bei der Zementherstellung freigesetzt wird. Es gibt jedoch auch eine Gruppe von Chemikalien, die in unserem Alltag weit verbreitet ist - PFAS. Wenn Sie jemals Kaffee aus einem Einwegbecher getrunken oder Ihr Abendessen in einer antihaftbeschichteten Pfanne zubereitet haben, sind Sie wahrscheinlich mit PFAS in Kontakt gekommen.

PFAS gibt es wie Sand am Meer, was für die Herstellerfirmen ein großes Problem darstellt, da die Europäische Union eine umfassende Beschränkung ihrer Verwendung vorschlägt.

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über PFAS, die REACH-Verordnung und das bevorstehende Verbot wissen müssen. Vor allem aber erklären wir Ihnen, wie Sie rechtzeitig und effektiv auf diese Änderungen reagieren können.

Was sind PFAS?

Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen und bezieht sich auf eine Gruppe von mehr als 10.000 Chemikalien, die in unzähligen Konsumgütern zu finden sind. Dazu gehören Shampoo, regenfeste Kleidung, Wandfarben, Backpapier, Kaffeetassen und sogar Bratpfannen. PFAS sind allgegenwärtig, weil sie wasser-, fett- und schmutzabweisend sind und eine chemische und thermische Stabilität aufweisen. Aufgrund dieser vorteilhaften Eigenschaften sind sie in verschiedenen Branchen und Fertigungsunternehmen beliebt. Der Kunststoff Polytetrafluorethylen (PTFE) fällt ebenfalls in die Gruppe der PFAS und ist besser unter einem anderen Namen bekannt: Teflon.

Welche Gefahren gehen von PFAS aus?

PFAS haben eine Kehrseite: Bestimmte PFAS haben nachweislich schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt. Darüber hinaus sind langkettige PFAS kaum abbaubar und bleiben über längere Zeiträume bestehen. Aus diesem Grund werden sie auch als "ewige Chemikalien" bezeichnet. Es ist möglich, dass sie über Lebensmittel und Trinkwasser in den menschlichen Körper gelangen und in hohen Konzentrationen schädliche Auswirkungen haben können. Daher wurde die Verwendung einiger Stoffe, die zu den PFAS gehören, in der REACH-Verordnung gesetzlich eingeschränkt oder ganz verboten. Zu diesen Stoffen gehören beispielsweise Perfluoroctansulfonat, C8 (PFOS), und Perfluoroctansäure (PFOA).

REACH und PFAS

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Diese europäische Verordnung ist am 1. Juli 2007 in Kraft getreten und wird seither ständig überarbeitet. REACH legt spezifische Anforderungen für Unternehmen fest, die Chemikalien herstellen, verwenden oder in Verkehr bringen.

Die REACH-Verordnung enthält spezifische Leitlinien für bestimmte PFAS und ist somit ein wichtiges Nachschlagewerk für Manager und Verantwortliche für gefährliche Chemikalien. Änderungen und neue Bestimmungen im Rahmen der REACH-Verordnung werden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bekannt gegeben. Um die ständige Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, ist es ratsam, regelmäßig auf der offiziellen Homepage der ECHA nach Aktualisierungen zu suchen.

Zusätzlich zu PFOS und PFOA gelten seit 2023 umfassende Beschränkungen für die Herstellung, Verwendung und Vermarktung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen (C9-C14-PFCA). Dazu gehören auch deren Salze und Vorläuferverbindungen, die in diese perfluorierten Carbonsäuren umgewandelt werden können.

REACH Anhang XVII

In Anhang XVII der REACH-Verordnung sind Stoffe aufgelistet, deren Herstellung, Verwendung und Vermarktung aufgrund inakzeptabler Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt entweder eingeschränkt oder ganz verboten ist. Zu diesen Stoffen gehört zum Beispiel Perfluoroctansäure (PFOA), die in die Kategorie PFOS fällt, einschließlich ihrer Salze und Vorläuferverbindungen.

REACH-Kandidatenliste

In Artikel 57 der REACH-Verordnung sind die Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) festgelegt. Dabei handelt es sich um Stoffe mit besorgniserregenden Eigenschaften, da sie krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sein können. Nach ihrer Aufnahme in die Kandidatenliste können diese Stoffe anschließend in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgeführt werden.

REACH Anhang XIV (Seite 42)

Dieser Anhang enthält zulassungspflichtige Stoffe. Die in dieser Liste aufgeführten Stoffe dürfen in der EU nicht verwendet werden. Wenn keine alternativen Stoffe verfügbar sind oder sozioökonomische Gründe für die Verwendung vorliegen, können Unternehmen eine Ausnahme beantragen.

weitere europäische und internationale PFAS-Regelungen

POP-Verordnung

Neben der REACH-Verordnung, die die Verwendung von PFAS auf EU-Ebene regelt, lohnt sich auch ein Blick auf die sogenannte EU-POP-Verordnung (Persistent Organic Pollutants). Diese Verordnung regelt persistente organische Schadstoffe, die wiederum über die weltweit gültige Verbotsliste des Stockholmer Übereinkommens verwaltet werden. Bestimmte PFAS gehören zu diesen Schadstoffen und werden daher ebenfalls durch die POP-Verordnung geregelt.

gut zu wissen

Sobald eine Chemikalie oder eine Gruppe von Chemikalien in die EU-POP-Verordnung aufgenommen wird, werden die entsprechenden Beschränkungseinträge in der REACH-Verordnung gelöscht. Dieses Verfahren soll Parallelregelungen verhindern.

EU-Chipgesetz

Das Europäische Parlament hat diese Gesetzgebung verabschiedet, um die Halbleiterproduktion in der Europäischen Union anzukurbeln. Der Europäische Verband der Halbleiterindustrie (ESIA) hat jedoch seine Besorgnis über die möglichen Auswirkungen auf die Innovation aufgrund der umfassenden PFAS-Beschränkung zum Ausdruck gebracht. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, die durch die Pandemie aufgedeckten Schwachstellen in der Lieferkette zu beseitigen und einen möglichen Mangel an Halbleitern zu verhindern. Sie hat 3,3 Milliarden Euro für Forschung und Innovation bereitgestellt.

Programm "Sicherere Produkte für Washington" in den USA

Der Bundesstaat Washington prüft im Rahmen seines Programms "Safer Products for Washington" potenzielle PFAS-Offenlegungspflichten für verschiedene Produktkategorien. Dieser Schritt spiegelt die laufenden Bemühungen des Bundesstaates wider, sicherere Ersatzprodukte für zahlreiche PFAS-haltige Prioritätsprodukte zu finden, wie es ein im Jahr 2022 erlassenes Gesetz vorsieht. Das Gesetz zielt darauf ab, die Vermeidung von Umweltverschmutzung im Zusammenhang mit PFAS zu beschleunigen.

U.S. Umweltschutzbehörde (EPA)

Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) hat eine neue Durchsetzungsinitiative angekündigt, die sowohl die Hersteller als auch die Anwender von PFAS für die Verschmutzung zur Verantwortung zieht. Diese Durchsetzungs- und Einhaltungsinitiative wird in den Haushaltsjahren 2024-2027 umgesetzt.

Die Initiative zielt darauf ab, die erwartete Aufnahme von PFOA und PFOS in die Liste gefährlicher Stoffe im Rahmen des Comprehensive Environmental Response, Compensation and Liability Act (CERCLA) durchzusetzen. Dies würde die Hersteller und Anwender dieser Chemikalien dazu verpflichten, kostspielige Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit PFAS-Verschmutzungen zu finanzieren.

Kanada: Verbot bestimmter giftiger Stoffe

Die kanadische Regierung hat erklärt, dass konkrete Pläne für die Einführung strengerer Vorschriften für langkettige PFAS und ein Paar Flammschutzmittel frühestens im Herbst 2024 abgeschlossen sein werden. Diese Information wurde in einer Mitteilung an die Welthandelsorganisation (WTO) mitgeteilt. Die kanadischen Behörden für Umwelt und Klimawandel (Environment and Climate Change Canada, ECCC) und Health Canada hatten ursprünglich im Mai 2022 eine Aktualisierung der Verordnungen über das Verbot bestimmter toxischer Stoffe im Land vorgeschlagen. Sie wollten diese Änderungen bis zum Ende desselben Jahres abschließen.

ein umfassendes PFAS-Verbot durch die REACH-Verordnung?

Ein EU-weites Verbot von PFAS ist schon seit längerem im Gespräch. Damit verbunden ist auch eine entsprechende Überarbeitung der REACH-Verordnung. Ein entsprechender Vorschlag wurde am 23. Februar 2023 von Deutschland, Schweden, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden bei der EU-Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.

Welche PFAS sind betroffen?

Der Beschränkungsvorschlag zielt auf alle Stoffe und Gemische, die mindestens eine vollständig fluorierte Methylgruppe (-CF3) oder Methylengruppe (-CF2-) ohne weitere H-, Cl-, Br- oder I-Atome enthalten.

Welche Grenzwerte werden vorgeschlagen?

In dem Vorschlag werden spezifische Grenzwerte für diese Stoffe empfohlen:

  • ≥ 25 ppb für PFAS, die durch gezielte Analyse bestimmt werden können (außer für Polymere)
  • ≥ 50 ppb, wenn keine gezielte Analyse möglich ist (z. B. bei Polymeren)
  • ≥ 250 ppb als Summenparameter für alle vorhandenen PFAS

Wann wird das PFAS-Verbot in Kraft treten?

Der Konsultationsprozess für den Beschränkungsvorschlag endete im September 2023. Allerdings hat die EU-Kommission eine endgültige Entscheidung immer wieder verschoben. Mit der verbindlichen Umsetzung einer umfassenden PFAS-Beschränkung ist daher nicht vor 2026 zu rechnen.

Welche Übergangsfristen wird es geben?

Sollte im Rahmen der Revision der REACH-Verordnung eine umfassende Beschränkung von PFAS verpflichtend werden, müssen die Unternehmen entsprechend reagieren. Sie müssen die vorgegebenen Werte einhalten, Substitutionsmöglichkeiten prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Im Rahmen des Vorschlags zur Beschränkung von PFAS sind Übergangsfristen von 18 Monaten bis 12 Jahren im Gespräch. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die meisten PFAS 18 Monate nach Inkrafttreten der überarbeiteten REACH-Verordnung verboten sein werden.

Wie können Unternehmen jetzt handeln und die Nase vorn haben?

Unternehmen müssen die Anforderungen der REACH-Verordnung an PFAS kennen und entsprechende Bewertungen durchführen. Doch wie kann das bei 10.000 Stoffen gelingen? Ein gangbarer Weg bei der PFAS-Bewertung ist die Konzentration auf 13 Verbindungen, für die unbedeutende Schwellenwerte oder Health Advisory Level (HAL) definiert sind. Für diese Stoffe gibt es auch die Möglichkeit, eine Analyse nach DIN-Normen durchzuführen.

Substanz

Abkürzung

CAS-NR.

Perfluorobutansäure

PFBA

375-22-4

Perfluorpentansäure

PFPeA

2706-90-3

Perfluorhexansäure

PFHxA

307-24-4

Perfluorheptansäure

PFHpA

375-85-9

Perfluoroctansäure

PFOA

335-67-1

Perfluorononansäure

PFNA

375-95-1

Perfluordecansäure

PFDA

335-76-2

Perfluorobutansulfonsäure

PFBS

375-73-5

Perfluorhexansulfonsäure

PFHxS

355-46-4

Perfluorheptansulfonsäure

PFHpS

357-92-8

Perfluorooctansulfonsäure

PFOS

1763-23-1

6:2 Fluortelomersulfonsäure

6:2 FTSA (H4PFOS)

27619-97-2

Perfluorooctansulfonamid

PFOSA

754-91-6

Obwohl es zahlreiche Regelwerke wie die POP- und die REACH-Verordnung gibt, stellt der Umgang mit PFAS eine Herausforderung für Gefahrstoffmanager und -beauftragte dar. Die Bewertung aller Stoffe ist allein aufgrund der großen Menge von mehr als 10.000 Stoffen kaum machbar. Wir empfehlen daher, sich zunächst auf 13 Verbindungen zu konzentrieren, für die es klare Schwellenwerte oder Health Advisory Level (HAL) gibt. Ob eine umfassende PFAS-Beschränkung in der REACH-Verordnung verankert werden wird, ist derzeit ungewiss. Zwar liegt ein Vorschlag zur Überarbeitung vor, eine endgültige Entscheidung der EU ist aber noch nicht gefallen. Experten gehen derzeit davon aus, dass ein umfassendes Verbot von PFAS in der REACH-Verordnung im Jahr 2026 in Kraft treten könnte. Die Übergangsfristen werden dann wahrscheinlich zwischen 18 Monaten und 12 Jahren liegen.

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